Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Das sind zum Beispiel Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien oder zu einer bestehenden Schwangerschaft. Damit ist der Notfalldatensatz auch eine wichtige Informationsquelle für normale Behandlungssituationen, zum Beispiel bei der Anamnese.

Der Notfalldatensatz kann auf Wunsch auch in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Er wird zudem zu einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) weiterentwickelt – einer onlinebasierten Anwendung. Die ePKA können Versicherte auch im EU-Ausland nutzen.

Damit wir Ihre Daten übertragen können, benötigen wir Ihre Einverständnis zur Übermittlung von Gesundheitsdaten zum Notfallmangement. Drucken Sie sich diese Einwilligungserklärung einfach aus und bringen diese bei uns vorbei. Zusammen mit Ihrer Gesundheitskarte können wir dann die Daten übertragen. 

Einwilligung Notfalldatensatz

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